I. EINLEITENDE BESTIMMUNGEN
1. Das Beschwerdeverfahren der IQ PRODUCT s.r.o., Družstevná 549/7, 922 10 Trebatice, ID: 51825163 (nachfolgend Lieferant), zusammen mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der IQ PRODUCT s.r.o. bilden einen integralen Bestandteil jedes Kaufvertrags oder einer bindenden Bestellung, die den Kaufvertrag ersetzt.
2. Das Beschwerdeverfahren legt die Hauptprinzipien der Lieferanten-Kunden-Beziehungen in Fällen von Kundenbeschwerden oder Beanstandungen über unter den vereinbarten Bedingungen gelieferte Produkte im Rahmen der vertraglichen Beziehung fest.
3. Die gelieferten Produkte sind für 12 Monate ab dem auf der Verpackung angegebenen Herstellungsdatum oder dem Datum auf dem Lieferschein garantiert, sofern nichts anderes angegeben ist, zum Beispiel in Form eines Vermerks auf der Rechnung oder einer Bestimmung im Vertrag.
II. GRUNDPRINZIPIEN DER BESCHWERDEN
1. Der Kunde ist verpflichtet, das Produkt (Ware) bei Lieferung zu überprüfen und seine Annahme im Lieferschein (nachfolgend als LS bezeichnet) oder im Transporteurdokument, das den oben genannten Lieferschein ersetzt (z. B. Frachtbrief), zu bestätigen. Sofort festgestellte Mängel des Produkts (in seiner Qualität, Menge, möglichen Schäden usw.) werden vom Kunden in diesen Dokumenten festgehalten (einschließlich des Datums der Aufzeichnung und der Identifizierung der Person, die die Aufzeichnung vorgenommen hat, sowie ihrer Unterschrift). In begründeten Fällen, wenn es sich um einen Mangel handelt, der eindeutig die beabsichtigte Verwendung des Produkts verhindert, kann der Kunde die Annahme einer solchen Lieferung verweigern. Der Kunde protokolliert den Mangel der Ware mit den Gründen, warum die Annahme in den oben genannten Dokumenten verweigert wurde, deutlich lesbar.
2. Falls der Kunde einen Mangel erst nach Erhalt des Produkts feststellt, benachrichtigt er den Lieferanten unverzüglich schriftlich und sorgt für eine angemessene Lagerung des beanstandeten Produkts, damit dessen Qualität durch die Lagerung nicht negativ beeinflusst wird (siehe Geschäftsbedingungen der IQ PRODUCT s.r.o.). Dieses Dokument ist für den weiteren Verlauf des Beschwerdeverfahrens beim Lieferanten unerlässlich.
3. Sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren, ist die grundlegende Voraussetzung für die Geltendmachung eines Produktmängelanspruchs die Vorlage (Lieferung) der gesamten beanstandeten Menge von Produkten in der Originalverpackung, mit der Originalidentifikationsmarke (Chargennummer oder Seriennummer) und auf der Verpackung der Produkte selbst (Identifikationsetiketten oder Prüfkarten – je nach Produkttyp) zur Bewertung. Eine schriftliche Benachrichtigung an den Lieferanten ist ebenfalls enthalten. Für diese Benachrichtigung verwendet der Kunde das Beschwerdeprotokoll des Lieferanten, das diesen Beschwerdevorschriften beigefügt ist und dem Beschwerdeführer unter http://www.agfoil.eu (Abschnitt „Support“) zur Verfügung steht.
In Ausnahmefällen ist die Lieferung eines anderen Beschwerdeprotokolls zulässig, das jedoch mindestens die folgenden Daten enthalten muss:
a) Kundendaten, Kontaktperson (Telefon, E-Mail)
b) Artikelnummer des Lieferanten und/oder interne Artikelnummer des Kunden
c) Name des beanstandeten Produktartikels
d) beanstandete Menge
e) Kundenbestellnummer
f) Lieferschein-/Rechnungsnummer des Lieferanten
g) Chargennummer des Lieferanten (auf dem Produkt/Chargennummer angegeben)
h) Grund der Beschwerde
Der Lieferant hat das Recht, Produkte ohne die Originalidentifikationsmarke nicht in das Beschwerdeverfahren aufzunehmen und somit ihre Beschwerde nicht anzuerkennen.
4. Das Beschwerdeverfahren wird vom Lieferanten erstmals an dem Tag eingeleitet, an dem er eine schriftliche Meldung über Mängel (Anwendung der Beschwerde) erhält und physisch über das beanstandete Produkt verfügt. Er informiert den Kunden schriftlich über das Ergebnis des Verfahrens innerhalb der nachstehend angegebenen Fristen.
5. Bei der Beurteilung von Mängeln im Beschwerdeverfahren stützt sich der Lieferant ausschließlich auf die vereinbarten Parameter in der Kunden-Lieferanten-Beziehung (Vertrag oder Bestellung) und gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Lieferanten. Er berücksichtigt die technischen und technologischen Möglichkeiten, die gewählte Produktions-technologie und die Bedingungen, unter denen die Kunden-Lieferanten-Beziehung geschaffen wurde.
6. Nach Ablauf der in Punkt I. 3. oben genannten Gewährleistungsfrist oder bei Beschwerden, wenn der Kunde das beanstandete Produkt nicht zur Bewertung vorlegt, oder nicht bei der Lösung mitwirkt oder es nicht möglich ist, das Herstellungsdatum des Produkts zu identifizieren, werden keine Beschwerden anerkannt.
III. BESCHWERDEVERFAHREN
1. Der Kunde benachrichtigt den Lieferanten telefonisch über die Feststellung eines Mangels und anschließend schriftlich durch Zusendung eines ausgefüllten Beschwerdeprotokolls gemäß Punkt II. 3. oben.
2. Es obliegt dem Kunden, sich im Voraus mit dem Lieferanten über die Rücksendemethode des beanstandeten Produkts oder die Lieferung ihrer Muster zu einigen. Die Kosten für die Rücksendung des beanstandeten Produkts oder die Lieferung ihrer Muster trägt der Kunde. Das grundlegende Kriterium dieser Vereinbarung ist die Minimierung der mit diesem Verfahren verbundenen Kosten.
3. Der Kunde wird bei der Rücksendung des beanstandeten Produkts zusammenarbeiten oder Proben sichern und liefern, die Produktmäng
el zeigen.
4. Der Lieferant wird den beanstandeten Mangel bewerten und über die Rechtmäßigkeit der Beschwerde innerhalb kürzester Zeit entscheiden, wenn die Bedingungen gemäß Artikel II. erfüllt sind. dieses Beschwerdeverfahrens. Er informiert den Kunden schriftlich über seine Entscheidung.
IV. UNZULÄSSIGE BESCHWERDE
1. Falls der Lieferant während der Beurteilung des beanstandeten Mangels feststellt, dass die Beschwerde nicht gerechtfertigt ist, benachrichtigt er den Kunden schriftlich über diesen Umstand.
2. Wenn sich das beanstandete Produkt auf dem Gelände des Lieferanten befindet, sendet er es an die ursprüngliche Adresse des Kunden. In diesem Fall ist der Lieferant berechtigt, dem Kunden die mit dem Transport des beanstandeten Produkts verbundenen Kosten in Rechnung zu stellen.
3. Das Produkt (die Ware) wurde während des Transports beschädigt (offensichtliche Beschädigung der Ware oder ihrer Verpackung) und muss sofort mit dem Frachtführer gelöst werden, und der Kunde ist nicht verpflichtet, die Ware zu übernehmen.
4. Das Produkt (die Ware) wurde durch unsachgemäße Installation oder Handhabung und Betrieb entgegen der Bedienungsanleitung beschädigt (sofern für das Produkt eine solche vorhanden ist).
5. Das Produkt wurde unter Bedingungen verwendet, die nicht den in der Dokumentation angegebenen Parametern und Anforderungen entsprechen (sofern für das Produkt eine solche vorhanden ist).
6. Das Produkt (die Ware) wurde durch die Elemente beschädigt.
7. Das Produkt (die Ware) wurde durch übermäßige Belastung oder Verwendung entgegen den in der Dokumentation angegebenen Bedingungen beschädigt (sofern für die Ware eine solche vorhanden ist).
8. Das Produkt (die Ware) wurde beschädigt, weil es mit einem Netzwerk verbunden war, das nicht der relevanten STN entspricht.
V. ZULÄSSIGE BESCHWERDE
1. Entfernbare Mängel
Wenn der Lieferant nach Beurteilung des beanstandeten Mangels feststellt, dass es sich um einen Mangel handelt, der entfernt werden kann, hat der Kunde das Recht, ihn innerhalb der mit dem Lieferanten vereinbarten Frist kostenlos entfernen zu lassen.
2. Nicht entfernbarer Mangel
Wenn der Lieferant nach Beurteilung des beanstandeten Mangels feststellt, dass es sich um einen Mangel handelt, der nicht entfernt werden kann und die beabsichtigte Verwendung des Produkts verhindert, hat der Kunde das Recht auf Austausch (Ersatzleistung) innerhalb der mit dem Lieferanten vereinbarten Frist oder das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.
3. Inkonsistenz der Begleitdokumentation (Rechnung, Lieferschein, Frachtbrief) mit der Lieferung des Produkts
Falls der Kunde einen Unterschied zwischen Rechnung/Lieferschein/Frachtbrief und dem tatsächlich gelieferten Produkt (in Art oder Menge) feststellt, kontaktiert er den Lieferanten unverzüglich schriftlich, der die Situation sofort korrigiert.
VI. BESCHWERDEBEARBEITUNG
1. Der Kunde wird telefonisch über das Ergebnis des Beschwerdeverfahrens informiert, dann schriftlich mit einer Stellungnahme zur Methode zur Schließung der Beschwerde. In Fällen, in denen aufgrund einer begründeten Beschwerde nachfolgende korrigierende oder vorbeugende Maßnahmen ergriffen werden, um das Wiederauftreten von Abweichungen zu verhindern, hat der Kunde das Recht, darüber informiert zu werden.
2. Der Lieferant informiert den Kunden spätestens 30 Tage nach Erhalt des Protokolls über Mängel (Beschwerdeprotokoll) und des beanstandeten Produkts zur Bewertung über das Ergebnis des Beschwerdeverfahrens, sofern nicht von beiden Parteien eine andere Frist vereinbart wurde. Falls der Kunde nicht an der Beschwerde teilnimmt oder andere unvorhersehbare Umstände eintreten, die vom Lieferanten nicht beeinflusst werden können, wird diese Frist entsprechend verlängert. Der Kunde wird von diesen Gründen vom Lieferanten informiert.
VII. ANSPRÜCHE FÜR EIN PRODUKT, DAS BEIM TRANSPORT BESCHÄDIGT WURDE
1. Bei offensichtlichen Schäden am Produkt während des Transports handelt der Kunde gemäß Punkt II. 1. dieses Beschwerdeverfahrens.
2. Der Kunde wird nach bestem Wissen Beweise sichern (Fotodokumentation, beschädigtes Produkt, Verpackung usw.) für die Beschädigung des Produkts durch den Frachtführer, die er dem Lieferanten vorlegen wird.
VIII. ABSCHLIESSENDE BESTIMMUNGEN
1. Dieses Beschwerdeverfahren tritt am 1. Januar 2023 in Kraft und gilt unbefristet. Der Lieferant behält sich das Recht vor, den Wortlaut des Beschwerdeverfahrens zu ändern.
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